Informationen zum Nachweis von Berufspraxis

Der Nachweis von facheinschlägiger BERUFSPRAXIS ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Quereinstieg Musikerziehung. Hier finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt zu diesem Nachweis von Berufspraxis:
 

Als Hilfestellung zur Sammlung und Auflistung Ihrer berufspraktischen Tätigkeiten (=Nachweis der mindestens erforderlichen 3000 Stunden) stellen wir Ihnen als Beispiel folgende Excel-Vorlage zur Verfügung, die Sie bei Bedarf verwenden und mit Ihren eigenen Daten füllen können:

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